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22.03.2026

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das Online-Angebot www.frankfurt-inklusiv.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste. Sie umfasst alle Inhalte und Funktionen der Webseite, soweit diese nicht anderweitig angegeben sind.

Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 sind wir bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Frankfurt am Main ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Die Website www.frankfurt-inklusiv.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019 / WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
 

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente
  • Videos
  • Audios/Audio-Streams
  • Inhalte in Gebärdensprache werden noch ausgebaut.

Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:

  • Design (hier: Kontrastverhältnis von einzelnen Grafiken und Farben)
  • Keine Korrektur-Empfehlungen bei falschen Eingaben

Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
 

Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.06.2020 erstellt und zuletzt am 11.03.2026 überprüft. Die Aussagen in der Erklärung beruhen auf einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.
 

Kontakt

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen? Sie haben Fragen oder Vorschläge zur Barrierefreiheit unserer Webseite? Wir freuen uns über solche Hinweise. Schreiben Sie uns gern eine Mail an stabsstelle.inklusion@stadt-frankfurt.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen das Recht, sich direkt an diese Stelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese Stelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit es behoben werden kann.

Sie finden die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle hier: 

Landesbeauftragte für Barrierefreiheit

Aufgaben der Durchsetzungsstelle:
https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2022-01/flyer_lbit_bf.pdf